Hausmarder

Der Hausmarder (Martes foina), auch Steinmarder genannt, ist ein anpassungsfähiger Kulturfolger. Er lebt häufig in unmittelbarer Nähe des Menschen und nutzt Gebäude sowie Fahrzeuge als Unterschlupf.

Graubraunes Fell

Deutlich sichtbarer weißer, meist gegabelter Kehlfleck

Kopfrumpflänge ca. 37–52 cm

Gewicht ca. 0,7–2 kg

Buschiger Schwanz (etwa halb so lang wie der Körper)

Raubtiergebiss mit ausgeprägten Eckzähnen

Lebensweise & Befallorte

Hausmarder sind überwiegend nachtaktiv und besetzen feste Reviere. Sie sind sehr anpassungsfähig und kommen sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten vor.

Ihre Nahrung besteht aus Mäusen, Vögeln, Eiern, Insekten, Obst und Getreide. Im Frühjahr werden meist drei Jungtiere geboren, die nach einigen Monaten das Revier verlassen.

Typische Aufenthaltsorte sind Dachböden, Scheunen, Gartenhütten, Holzstapel oder Reisighaufen. Auch Motorräume abgestellter Fahrzeuge werden regelmäßig genutzt.

Vorkommen

Der Hausmarder ist von der Iberischen Halbinsel bis nach Ostasien verbreitet. In Deutschland kommt er flächendeckend vor und ist besonders häufig in Städten und Dörfern anzutreffen.

Durch seine Anpassungsfähigkeit findet er selbst in dicht besiedelten Gebieten geeignete Lebensräume.

Typische Schäden & Risiken

Hausmarder verursachen sowohl materielle als auch hygienische Probleme.

  • Nächtliche Lärmbelästigung auf Dachböden

  • Beschädigung von Dämmmaterial

  • Zerstörung von Gummi- und Kunststoffteilen im Motorraum

  • Übertragung von Krankheiten und Parasiten

Vor allem Marderschäden an Fahrzeugen können erhebliche Reparaturkosten verursachen.

Ursachen & Prävention

Gebäude mit offenen Zugängen oder schlecht gesicherten Dachbereichen bieten ideale Rückzugsorte. Auch abgestellte Fahrzeuge mit warmem Motorraum ziehen Marder an.

Präventive Maßnahmen:

  • Verschließen von Einschlupföffnungen

  • Sichern von Dach- und Hohlräumen

  • Schutzvorrichtungen im Motorraum

  • Ordnung in Nebengebäuden und Lagerräumen

Abwehrmittel mit Geruchsstoffen werden angeboten, ihre Wirksamkeit ist jedoch unterschiedlich zu bewerten.

Wie erfolgt die Bekämpfung?

Hausmarder unterliegen dem Jagdrecht. Fang oder Abschuss sind nur unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie mit entsprechenden Sachkundenachweisen zulässig.

In der Praxis stehen Vergrämungs- und Aussperrmaßnahmen im Vordergrund. Maßnahmen sollten ausschließlich unter Berücksichtigung der jagd- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.