Hornisse

Die Hornisse (Vespa crabro) ist die größte einheimische Wespenart. Trotz ihrer imposanten Erscheinung ist sie ökologisch wertvoll und steht in Deutschland unter besonderem gesetzlichem Schutz.

Königin bis ca. 35 mm lang

Arbeiterinnen bis ca. 25 mm

Deutlich größer als Deutsche oder Gemeine Wespe

Kopf und Brustbereich mit hohem Rotbraun-Anteil

Hinterleib gelb-schwarz gemustert

Kräftiger Körperbau

Lebensweise & Befallorte

In jedem Hornissenstaat lebt eine Königin, die für die Eiablage zuständig ist. Arbeiterinnen übernehmen Nahrungssuche, Brutpflege und Nestverteidigung.

Im Herbst schlüpfen Männchen und Jungköniginnen. Nur die Jungköniginnen überwintern und gründen im Folgejahr neue Völker. Das restliche Volk stirbt meist bis Ende Oktober ab.

Hornissen sind nützliche Insekten und erbeuten Fliegen sowie andere Insekten. Nester werden bevorzugt in Baumhöhlen gebaut, gelegentlich auch in Rollladenkästen, Schuppen oder Dachbereichen.

Vorkommen

Die Hornisse ist in Deutschland verbreitet, regional jedoch rückläufig. Besonders in waldreichen Gebieten mit altem Baumbestand – insbesondere mit Eichen – findet sie geeignete natürliche Nistplätze.

In Siedlungsnähe tritt sie vor allem dort auf, wo geeignete Hohlräume vorhanden sind.

Typische Schäden & Risiken

Hornissen gelten häufig als gefährlich, ihre Stichwirkung wird jedoch meist überschätzt.

  • Schmerzhaftes Stichereignis

  • Risiko allergischer Reaktionen

  • Verteidigungsverhalten bei Neststörung

Hornissenstiche sind nicht gefährlicher als Stiche von Wespen oder Bienen. Für Allergiker kann ein Stich jedoch gesundheitlich problematisch sein.

Ursachen & Prävention

Hornissen suchen geschützte Hohlräume für den Nestbau sowie geeignete Nahrungsquellen. Gebäude mit offenen Rollladenkästen oder Dachhohlräumen bieten potenzielle Nistmöglichkeiten.

Präventive Maßnahmen:

  • Anbringen von Insektenschutzgittern

  • Verschließen baulicher Hohlräume

  • Regelmäßige Kontrolle gefährdeter Bereiche

Ein vorhandenes Nest sollte nicht eigenständig entfernt oder gestört werden.

Wie erfolgt die Bekämpfung?

Hornissen stehen unter besonderem Artenschutz. Eine Entfernung oder Bekämpfung ist nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung zulässig.

Ist ein Nest am Standort nicht tolerierbar, kann eine fachgerechte Umsiedlung durch spezialisierte Fachbetriebe erfolgen. Maßnahmen dürfen ausschließlich unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Vorgaben durchgeführt werden.